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1. Anfahrt zum Fluggelände Die Zufahrt zum Modellfluggelände hat aus Gründen der Verkehrssicherheit über den auf Höhe km 30,050 in die Kreisstraße3 EI 5 mündenden Feldweg (Fl.Nr. 3911 der Gemarkung Gaimersheim) zu erfolgen. Zur Vermeidung von Straßenschäden und übermäßiger Staubentwicklung ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. 2. Flugbetriebszeiten Der Betrieb von Flugmodellen  ist täglich von Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen innerhalb dieses Zeitrahmens jedoch nur zu folgenden Zeiten betrieben werden. Täglich: von 8.00 – 20.00 Uhr Grundsätzlich sind Hubschrauber als auch Flächenflieger für das Fluggelände zugelassen, bei starkem Flugbetrieb wird abwechselnd geflogen, so dass keiner benachteiligt wird. Eine Zweiklassengemeinschaft wird nicht geduldet. Auf dem Fluggelände sind alle Teilnehmer RC Modellsportler und Vereinskollegen. 3. Flugleitung Die Überwachung und Verantwortung für die Beachtung der Flugbetriebsordnung obliegt jeweils dem eingesetzten Flugleiter. Dieser ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Ordnung und Sicherheit des Flugbetriebs erforderlich sind. 4. Zulässige Flugmodelle Es dürfen Flächenflugmodelle mit einer Gesamtmasse bis max. 50 kg, Hubschrauber und Luftschiffmodelle bis max. 25 kg betrieben werden. Gleichzeitig dürfen 3 Modelle mit Kolbenmotorantrieb in der Luft sein. Generell dürfen Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und lautem Elektroantrieb nur mit einem gültigen Lärmpass betrieben werden. Dabei sind folgende Bestimmungen einzuhalten. Modelle, die durch einen Elektro- oder Kolbenmotor angetrieben werden, dürfen bei Volllast den Wert LA=78 dB (A) 25 m nicht überschreiten. 5. Verhalten auf dem Fluggelände Für Besucher ist das Betreten des Vorbereitungsraumes für Flugmodelle sowie Start- und Landebahn strengstens verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen. Auf dem Fluggelände ist Disziplin, Gastfreundschaft und Sauberkeit oberstes Gebot. Das Betreiben von Flugmodellen unter Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt. 6. Verhalten vor Inbetriebnahme der Flugmodelle  Es ist Pflicht vor Inbetriebnahme des Senders sich in das Flugbuch einzutragen und sich zu vergewissern, dass die gewünschte Frequenz nicht belegt ist.  Bei Frequenzgleichheit sind eindeutige Absprachen zwischen den Nutzern im Sinne eines absolut sicheren Flugbetriebs zu treffen. Vor Teilnahme am Flugbetrieb ist ein gültiger Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung dem Flugleiter unaufgefordert vorzuweisen ( Vereinsversicherung, oder eigene Modellflugversicherung zum Betrieb von Flugmodellen ). Im Vorbereitungsraum des Fluggeländes und auf den Start- und Landebahnen dürfen sich nur Piloten und deren Helfer aufhalten. Das Anlassen der Triebwerke hat so zu erfolgen, dass die Abgase und Verbrennungsrückstände keine Zuschauer und parkende Fahrzeuge beschmutzen können. 7. Verhalten beim Flugbetrieb Auf der Start- und Landebahn muss sich jeder Pilot so verhalten, dass er andere Teilnehmer nicht behindert oder gefährdet. Start und Landung hat in Längsrichtung des Rollfeldes stattzufinden. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen des Vorbereitungsraumes, Parkplatz, Personengruppen und besetzten Weideflächen sind strengstens untersagt. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann durch den Flugleiter ein Flugverbot für den Rest des Tages ausgesprochen werden. Die Flugmodelle dürfen nur in dem aus der Skizze ersichtlichen Flugsektor betrieben werden. Als Hauptflugrichtung für die große Start- und Landebahn ist Ost- West zu wählen. Gestartet und gelandet wird grundsätzlich von der Mitte der Startbahn, auch der Aufenthaltsraum der Piloten während des Fliegens ist in der Mitte der Startbahn ganz am Sicherheitsnetz. Der Flugsektor ist ausgehend von der Mitte der Startbahn jeweils 500 m nach Ost, West und Norden. Die kleinere Start- und Landebahn im Südosten des Fluggeländes ist nur für Hubschrauber zugelassen. Zur Kreisstraße EI 5 im Süden ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten. Der Vorstand des Vereins RC- Helicopters Gaimersheim
Flugbetriebsordnung